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Da der König vom Recht des Müller überzeugt war, griff er in das Gerichtsverfahren ein. Im Glauben, die Justizia verweigere seinen Untertanen aus Standesdünkel eine gerechte Behandlung, schrieb er an den Justizminister von Zedlitz: “Der Herr wird mir nichts weiß machen. Ich kenne alle Advokaten-Streiche und lasse mich nicht verblenden. Hier ist ein Exempel nötig, weiln die Canaillen enorm von meinem Namen Missbrauch haben, um gewaltige und unerhörte Ungerechtigkeiten auszuüben. Ein Justitiarius, der chicanieren tut, muss härter als ein Strassen Räuber bestrafft werden. Denn man vertraut sich am ersten, und vorm letztern kann man sich hüten!” Nun kennen wir die wahre Geschichte, die sich mit unterschiedlichen Personen zu verschiedenen Zeiten an voneinander sehr entfernten Schauplätzen ereignet hat und erst später zur Legende des Müllers von Sanssouci umgetextet worden ist. Wie weit sich die Legende von den historischen Begebenheiten unterscheidet, wird jedem klar geworden sein. Trotzdem dokumentiert sie auf bildhafte Weise eine der historischen Leistungen Friedrichs II., nämlich gemeinsam mit dem fähigen und der Aufklärung verbundenen Großkanzler und Justizminister Freiherr Samuel von Cocceji (1679 - 1755) das preußische Justizwesen grundlegend reformiert zu haben. Dazu gehörte der Grundsatz, die Untertanen nicht weiterhin durch Adelswillkür ruinieren zu lassen, weil deren Existenz und Arbeit erst das Wohl des Staates sicherten. So lässt sich schließlich der eigentliche Ausgangspunkt der Legende vom standhaften Müller, der sein Recht selbst gegenüber dem König zu behaupten weiß, in einem Ausspruch Friedrichs anlässlich des Arnold-Prozesses finden: “Wan die Justiz Ungerechtigkeiten Tuhet ist Sie Schlimmer wie Strasen Räuber, ein Müller ist ein Mensch Eben So guht wie ich bin.” Dieser königlichen Erkenntnis ist nichts mehr hinzuzufügen. Entnommen aus: |
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Der Kleiekotzer - Ein Magazin des Mühlenförderverein Lüneburg e.V. |
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